Schritt 1: Erste Hilfe und Situation sichern
Wenn eine Person verletzt ist, zählt zuerst die medizinische Erstversorgung. Ruf den Rettungsdienst (112) oder bring die Person ins nächste Krankenhaus. Ist ein anderer Hund verletzt, bring ihn zum nächsten Tierarzt oder in eine Tierklinik. Den eigenen Hund anleinen und aus der Situation nehmen.
Schritt 2: Personalien und Unfallort dokumentieren
Hol dir Name, Adresse und Telefonnummer der geschädigten Person. Wenn andere Personen in der Nähe waren, die den Ablauf gesehen haben, frag nach Kontaktdaten als Zeugen. Notiere dir Ort, Uhrzeit und eine kurze Beschreibung des Ablaufs.
- Name, Adresse, Telefon der geschädigten Person
- Zeugen (wenn möglich)
- Ort Straße, Bezirk, markanter Punkt (z. B. Stadtpark Winterhude)
- Uhrzeit des Vorfalls
- Kurze Schilderung, was passiert ist
Schritt 3: Fotos machen, aber mit Augenmaß
Mach Fotos vom Schaden: verletzte Stelle (mit Einverständnis), zerkratztes Parkett, beschädigtes Fahrrad. Die Fotos helfen später bei der Schadensregulierung. Keine Fotos von der Person selbst ohne ausdrückliches Einverständnis, das ist datenschutzrechtlich heikel.
Schritt 4: Keine Schuldanerkennung am Unfallort
So gut gemeint es ist, sage am Unfallort nicht „ich zahle alles“ oder „das übernimmt meine Versicherung bestimmt“. Solche Aussagen können als Schuldanerkennung gewertet werden und blockieren später die Schadensregulierung. Sag stattdessen:
Formulierung am Unfallort
„Ich habe eine Hundehaftpflichtversicherung. Ich melde den Schaden morgen bei meiner Versicherung, Sie bekommen dann die Kontaktdaten.“
Schritt 5: Schaden bei der Versicherung melden
So bald wie möglich, idealerweise innerhalb von drei Werktagen. Viele Versicherer haben Onlineformulare oder Schaden Apps. Du brauchst: Policenummer, Schilderung des Ablaufs, Kontaktdaten des Geschädigten, Fotos. Die Versicherung kümmert sich dann um die Regulierung, du kommunizierst nicht mehr direkt mit dem Geschädigten über Geld.
- Policenummer bereithalten
- Ablauf in chronologischer Reihenfolge schildern
- Kontaktdaten der geschädigten Person und etwaiger Zeugen
- Fotos anhängen
- Eventuelle ärztliche Atteste oder Kostenvoranschläge mitsenden
Schritt 6: Polizei oder Ordnungsamt informieren (wenn nötig)
Bei Bissverletzungen an Menschen ist in Hamburg eine Meldung beim Ordnungsamt üblich, oft erfolgt sie automatisch über das Krankenhaus. Bei größeren Vorfällen prüft das Amt, ob daraus eine Gefährlichkeitseinstufung nach § 2 HundeG folgt. Kooperiere sachlich und wahrheitsgemäß. Ein Rechtsbeistand kann sinnvoll sein, wenn es um größere Personenschäden oder mögliche Einstufung geht.
Was die Hundehaftpflicht übernimmt, und was nicht
Nicht jeder Posten nach einem Vorfall ist versichert. Diese Übersicht zeigt, wo die Police greift und wo du selbst haftest:
- Übernommen Personenschäden (Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
- Übernommen Sachschäden an fremdem Eigentum (Kleidung, Fahrrad, Mobiliar)
- Übernommen Tierarztkosten, wenn dein Hund einen fremden Hund verletzt
- Je nach Tarif Mietsachschäden (muss ausdrücklich eingeschlossen sein)
- Nicht übernommen eigene Tierarztkosten, eigene Sachschäden, Bußgelder
Bußgeld trotzdem zahlen
Hat die Polizei wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht ein Bußgeld verhängt, ist das nicht versichert. Die Versicherung reguliert den Schaden trotzdem, sie darf dafür kein Bußgeld als „Eigenverschulden“ anrechnen.