Ruhiges, respektvolles Portrait eines Listenhundes
§ 2, § 14 HundeG Hamburg

Listenhunde in Hamburg: Voraussetzungen und Erlaubnisverfahren

Das Hamburgische Hundegesetz unterscheidet zwei Kategorien von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind. Für ihre Haltung gelten besondere Regeln, und ein Erlaubnisverfahren nach § 14 HundeG. Diese Seite informiert Halterinnen und Halter sachlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Erlaubnis pflichtig
Kat. I & II Rasselisten
Wesenstest oft erforderlich
§ 2, § 14 HundeG Hamburg
§ 2, § 14 HundeG Hamburg

Das Wichtigste auf einen Blick

Welche Rassen gelten als gefährlich?

§ 2 HundeG unterscheidet zwischen zwei Kategorien. Die Zuordnung kann sich durch aktuelle Rechtsverordnungen ändern, der jeweils aktuelle Stand ist über hamburg.de und die Bezirksämter abrufbar.

  • Kategorie I (unwiderleglich gefährlich) Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
  • Kategorie II (vermutet gefährlich, Vermutung widerlegbar): unter anderem Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Tosa Inu

Kategorie II: Wesenstest möglich

Bei Hunden der Kategorie II können Halterinnen und Halter die gesetzliche Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest widerlegen. Nach erfolgreichem Test entfällt ein Teil der Auflagen.

Erlaubnisverfahren und Auflagen

Wer einen Hund der Kategorie I halten möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, in der Regel des Bezirksamtes. Für Hunde der Kategorie II ist das Verfahren vergleichbar, wenn die Gefährlichkeitsvermutung nicht durch einen Wesenstest widerlegt wurde. Der Antrag enthält mehrere Prüfschritte. Im Alltag gelten für Kategorie I-Hunde strikte Regeln: Leinen und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeter Grundstücke und ausgewiesener Hundeauslaufzonen.

  • Nachweis der Sachkunde durch erweiterten Sachkundenachweis
  • Zuverlässigkeitsprüfung (polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft der Verkehrszentralregister)
  • Berechtigtes Interesse an der Haltung, etwa Tierschutzgründe bei Übernahme aus Tierheim
  • Fälschungssicherer Mikrochip
  • Bestehen eines Wesenstests durch anerkannten Sachverständigen
  • Kastration des Hundes (in der Regel vorgeschrieben)
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

Wesenstest: Ablauf und Wirkung

Ein Wesenstest prüft das Verhalten des Hundes in unterschiedlichen Situationen: Begegnung mit Menschen, Artgenossen, Umweltreize, Bedrohungslagen. Durchgeführt wird er von anerkannten Sachverständigen. Besteht der Hund den Test, wird die Gefährlichkeitsvermutung für Hunde der Kategorie II widerlegt, die Maulkorbpflicht kann entfallen, die Leinenpflicht bleibt oft bestehen. Für Hunde der Kategorie I ist die Einstufung unwiderleglich, ein Wesenstest ändert die Rechtsgrundlage nicht, kann aber im Rahmen der Erlaubniserteilung eine Rolle spielen.

Zahlen und Hundesteuer in Hamburg

Zum Jahresende 2024 waren in Hamburg 883 Hunde als gefährlich eingestuft, ein Anstieg um 28,2 Prozent seit 2012. Die meisten gefährlichen Hunde werden in den Bezirken Wandsbek (197) und Hamburg Mitte (185) gehalten. Für einen als gefährlich eingestuften Hund beträgt die Hundesteuer 600 Euro pro Jahr (Stand 2026), das Siebenfache des Regelsatzes von 90 Euro.

Versicherung und Policenwechsel

Nicht jeder Hundehaftpflichttarif am Markt nimmt Hunde der Kategorien I und II auf. Einige Versicherer schließen bestimmte Rassen vollständig aus, andere deckeln die Versicherungssumme oder erheben Risikoaufschläge zwischen 30 und 100 Prozent. Gleichzeitig gibt es spezialisierte Tarife, die Kategorie I Rassen zu den gleichen Konditionen wie andere Hunde aufnehmen. Wenn Ihr Hund der Kategorie II den Wesenstest bestanden hat, lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Tarif. Einige Versicherer senken nach erfolgreichem Test die Prämie oder heben Einschränkungen auf.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Hamburg als Listenhunde?

Nach § 2 HundeG gibt es zwei Kategorien. Kategorie I (unwiderleglich gefährlich): Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Kategorie II (Gefährlichkeit vermutet, durch Wesenstest widerlegbar): unter anderem Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Tosa Inu. Die Listung kann durch Rechtsverordnung angepasst werden, aktueller Stand über hamburg.de prüfbar.

Wie bekomme ich eine Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes?

Der Antrag läuft nach § 14 HundeG über das zuständige Bezirksamt. Erforderlich sind unter anderem ein erweiterter Sachkundenachweis, eine Zuverlässigkeitsprüfung (polizeiliches Führungszeugnis), ein berechtigtes Interesse an der Haltung (z. B. Übernahme aus Tierschutz), ein fälschungssicherer Mikrochip, ein bestandener Wesenstest und eine Hundehaftpflichtversicherung. Für Hunde der Kategorie I ist zudem meist eine Kastration vorgeschrieben.

Wie läuft der Wesenstest in Hamburg ab?

Der Wesenstest prüft das Verhalten des Hundes in unterschiedlichen Situationen: Begegnung mit Menschen, anderen Hunden, Umweltreizen und Bedrohungslagen. Er wird von anerkannten Sachverständigen durchgeführt und dauert meist 60 bis 90 Minuten. Besteht der Hund den Test, kann die Gefährlichkeitsvermutung für Hunde der Kategorie II widerlegt werden. Die Kosten liegen je nach Prüfstelle zwischen 150 und 350 Euro. Für Hunde der Kategorie I ist die Einstufung unwiderleglich, der Wesenstest spielt dort im Erlaubnisverfahren nach § 14 eine Rolle.

Bekomme ich für meinen Listenhund überhaupt eine Versicherung?

Ja, die Auswahl ist aber kleiner als für andere Rassen. Einige Versicherer schließen Kategorie I Hunde komplett aus, andere erheben Risikoaufschläge zwischen 30 und 100 Prozent, und einige spezialisierte Tarife versichern Listenhunde zu ähnlichen Konditionen wie andere Hunde. Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO prüfen wir den Markt und finden für Ihren Hund einen passenden Anbieter. Eine Abschlussgarantie gibt es nicht, aber realistische Vorschläge.

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